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1

10.10.2011, 13:26

Dauercamper und Versicherung

Eine Frage an alle Dauercamper, :nixweiss:

derzeit habe ich nur eine Haftpflicht und Teilkasko bei der HUK24 (Jahrespreis 112 bei TK 150 SB) abgeschlossen, da ich den WW erst noch nach Fehmarn ziehen lasse.

Dort habe ich erst einen Halbjahresplatz und muss mir noch einen Ganzjahresplatz suchen (dh werde noch einmal umziehen)

Wie habt ihr das mit der WW Haftpflicht und Anmeldung geregelt? Hat euer Wagen ein gültiges Kennzeichen (damit auch Steuerpflichtig) oder hat jemand eine WW-Haftpflicht für einen unangemeldeten WW? Wenn ja wo und wie teuer?

Eine Campingversicherung werde ich ab Ostern definitiv anstelle der Teilkasko abschließen, da diese auch das Vorzelt und - wenn ich will - auch das Inventar mitversichert. :tada:

Würde mich über eure Tips und Meinung freuen!
:wink:
es grüßt
ossipower
(Neucamper und dumme Fragensteller :pfeifen: )

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2

11.10.2011, 21:17

Sind wenig Dauercamper hier, oder? :sleep:
es grüßt
ossipower
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Jan-Papa

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3

11.10.2011, 21:58

Jo, kann man wohl sagen.

Vielleicht meldet sich unser User ohlie noch zu Wort, der kennt sich bei Versicherungen aus.
Tschau... Sven
unterwegs mit Malte-Mama und den Mini-Campern

:cp: Camperpoint - das Forum rund um alles zum Thema Camping

Ralf_N

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4

12.10.2011, 08:55

Sind wenig Dauercamper hier, oder?



aehh.. ja! ;-)
Munter bleiben!

Claudia und Ralf.



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5

12.10.2011, 09:14

Hallo Sven und Ralf,

danke für eure Info. :daumen:

Dann warte :kaffee: ich mal auf eine Antwort von ohlie oder schreibe ihn direkt an.
es grüßt
ossipower
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ohlie

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6

16.10.2011, 11:22

Dauercamperversicherung

Jo, kann man wohl sagen.

Vielleicht meldet sich unser User ohlie noch zu Wort, der kennt sich bei Versicherungen aus.
Ach man, da ist man mal 16 Tage im Urlaub ;-) ;-) ;-)

Aber eine kurze Antwort, bevor der Schlepptop wieder aus ist:

Als Dauercamper benötigst Du eigentlich keinen Pflichtversicherungsschutz. Du kannst alle Risiken alleine tragen. :newmiddle:
Das machen leider viele, da es sogar Camper gibt, die nicht mal eine Haftpficht haben.
Auch einige CP-Betreiber kommen ihren Pflichten nicht immer nach, denn die geltende Rechtsprechung nimmt diese z.B. in die Pflicht, eine jährliche Gasprüfung zu verlangen.

Ok, was empfehle ich Dir:

1. Prüfe, was Du versichert haben willst.
Als Dauercamper kannst Du auch Dein Vorzelt und das Inventar versichern.

2. Setze die NEUWERTE an, denn danach geht die Prämienberechnung.

3. Ich empfehle Dir immer eine Teilkaskoversicherung für den Standwohnwagen, da Dich dies z.B. gegen Sturm, Feuer (Blitz) und Hagel schützt.

3b. Da der Wohnwagen gerne auch mal unbewohnt ist, man aber nicht immer alle Wertgegenstände mit nach Hause nimmt, empfehle ich einen Einschluß für die elektronischen Gegenstände (Satanlage, TV, Radio, etc). Das Einbruchdiebstahlrisiko ist nicht zu unterschätzen.

3c. Kläre mit Deiner Hausratversicherung, ob die Fahrräder auf dem CP mitversichert sind. Besonderer Hinweis: auch zwischen 22 und 6 Uhr ?!

3d. Wenn Du ein hochwertiges Vorzelt hast, ziehe einen Einschluß in die TK des Wohnwagens in Betracht (Thema: Sturm....)

4. Wichtig: Du hast doch eine Privathaftpflicht ??? So ein Wohnwagen kann auch ohne Dein Zutun andere schädigen..... !

Was das kostet? Siehe oben. Je mehr Wert, desto höher die Prämie :D

So, viel Spaß, Ohlie

PS: Frag beim CP-Betreiber mal nach, ob der einen Rahmenvertrag mit irgendeinem Versicher abgeschlossen hat.
Einer meiner Vertreter hat z.B. drei Campingplätze nach Brand- und Einbruchschäden im Kundenstamm.
Deren Kunden können 40% Nachlass auf die Prämie bekommen, da diese als Gruppenversicherung behandelt wird.

Vieleicht gibt es sowas ja auch bei Euch...
Rumtreiber mit Dethleffs 560 SK "Camper Rallye" und Isabella Opus 300, gezogen von XC 90 V8

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7

16.10.2011, 17:16

@ ohlie

Bei meiner TK kann ich leider kein Vorzelt einschließen (HUK24). Da die Campingvers. auch die Risiken Sturm, Feuer, ED und Hagel abdeckt, brauche ich die anstatt einer TK.

Der CP Miramar (Fehmarn) schreibt eine Haftpflicht vor, was ich auch verstehen kann. Bin aber nicht davon ausgegangen, das die Privathaftpflicht hier einen Schaden übernimmt. Muss ich doch mal nachfragen.

Danke für den Tip mit den Rädern über die Hausrat, auch hier mal nachfragen werde! :daumen:

Was machst du denn, dass du eigene Vertreter hast?
es grüßt
ossipower
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ohlie

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8

17.10.2011, 18:03

Antworten

@ ohlie

Bei meiner TK kann ich leider kein Vorzelt einschließen (HUK24). Da die Campingvers. auch die Risiken Sturm, Feuer, ED und Hagel abdeckt, brauche ich die anstatt einer TK.
Bei einer TK für einen angemeldeten Wohnwagen kann man keine Dinge einschließen, die nicht fest mit dem Wohnwagen verbunden sind.
Angeblich soll hier zum Jahreswechsel ein Anbieter dies verändern, aber da habe ich noch nix schriftliches.
Für den Dauercamper ist dies aber möglich und normalerweise auch sinnvoll.
Schließlich steht das Zelt auch dann, wenn man nicht vor Ort ist.


Der CP Miramar (Fehmarn) schreibt eine Haftpflicht vor, was ich auch verstehen kann. Bin aber nicht davon ausgegangen, das die Privathaftpflicht hier einen Schaden übernimmt. Muss ich doch mal nachfragen.
Die Privathaftpflicht deckt alle Schäden, die Du ohne Vorsatz verursachst.
Ein Ausschlußgrund sind Schäden durch pflichtversicherte Gefahren, so entsprechend ein angemeldetes Fahrzeug.
Wenn Dein Camper abgemeldet ist und z.B. durch einen Kurzschluß ein Brand entsteht, dann deckt Deinen Schaden die Campingversicherung (s.o.).
Den Schaden am Campingplatz und bei anderen Campern übernimmt aber Deine Privathaftpflicht. No Problem, wenn man sie hat ;-)


Danke für den Tip mit den Rädern über die Hausrat, auch hier mal nachfragen werde! :daumen:

Ja, mach das. Unbeaufsichtigte Dinge finden leider gerne neue Besitzer :down:
Achte aber darauf, dass die Räder auch bei Deiner Abwesenheit und nachts versichert sind.
Alte Bedingungen bzw. billige Versicherungen beinhalten eine sog. "Nachtzeitklausel".

Was machst du denn, dass du eigene Vertreter hast?

Ich bin aktuell Organisationsleiter ("Leiter eines Vertriebsbereichs") beim größten dt. Versicherer und war fast 8 Jahre Ausbildungsleiter in dem Unternehmen.
Zusätzlich engagiere ich mich als Prüfer für die Handelskammer Hamburg.
Somit bilde ich mir ein, einiges Fachwissen zu haben und über ein gutes Netzwerk zu verfügen ;-)

Reicht Dir das ? liebe Grüße aus Südtirol, Ohlie
Rumtreiber mit Dethleffs 560 SK "Camper Rallye" und Isabella Opus 300, gezogen von XC 90 V8

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jan-Papa« (17.10.2011, 19:41) aus folgendem Grund: Zitat geteilt und den Antworten zugeordnet.


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9

17.10.2011, 20:50

DANKE!!!!

:wink: :kaffee:
es grüßt
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10

24.10.2011, 17:51

Gern geschehen :-)

Gerne :skal:
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11

28.10.2011, 23:19


Auch einige CP-Betreiber kommen ihren Pflichten nicht immer nach, denn die geltende Rechtsprechung nimmt diese z.B. in die Pflicht, eine jährliche Gasprüfung zu verlangen.

.



Klarer Einspruch!
Eine Pflicht für Campingplatzbetreiber gibt es nicht, denn die Veranlassung der Gasprüfung ist ausdrücklich alleinige Pflicht des Betreibers, so wie es auch ganz deutlich in eurer Prüfbescheinigung steht!
Ein Platzbetreiber kann die Gasprüfung daher nur über die Platzordnung legitimieren, da er ansonsten keine gesetzlichen Möglichkeiten besitzt, diese zu kontrollieren, oder einzufordern.
Hat er die Gasprüfpflicht in seiner Platzordnung zwingend vorgeschrieben, kann er im Rahmen seiner Möglichkeiten deren Einhaltung auch durchsetzen. Anzeigen kann er dabei keinen, der es nicht macht, da er ja keine juristische Legitimation dazu besitzt und der Wagen ja nicht am Strassenverkehr teilnehmen muss, da er auf Privatgelände steht, aber da der Platz nur gemietet ist, kann er als Vermieter bei Nichteinhaltung maximal den Platz kündigen und den Mieter auffordern zu räumen. Damit seine Möglichkeiten jedoch vollends ausgeschöpft. Ausser rauswerfen kann er keinen!
Eine Verpflichtung die Gasprüfung in die Platzordnung zu integrieren gibt es leider nicht und so bleibt es jedem Platzbetreiber überlassen, wie er damit umgeht.
Die Prüfpflicht für die Anlage besteht für den Betreiber jedoch solange, wie die Anlage auch tatsächlich betriebsfähig gehalten wird und er sie zumindest nutzen kann, ob er dies tatsächlich tut, spielt dabei keine Rolle!
Gruß Jürgen



www.trumareparatur.de

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12

29.10.2011, 12:22

@ gasmann

ich glaube du bist mit deiner Antwort im falschem Thema gelandet!
es grüßt
ossipower
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13

29.10.2011, 14:24

Nö, ist schon richtig ... Siehe Beitrag #6, 3. Absatz. :pfeifen:
Gruß,
Bernd
-------------------------------------------------------------------------
Erfahrung ist das Einzige was bleibt, wenn alles andere weg ist.
-------------------------------------------------------------------------


Camperpointtreffen Pfingsten 2013 / Dransfeld bei Göttingen

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14

29.10.2011, 17:36

ah - hatteich schon wieder abgehakt und daher nicht auf dem Schirm!
es grüßt
ossipower
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ohlie

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15

30.10.2011, 18:31

Gesetz und geltende Rechtsprechung

Moin Gasmann,

Du hast natürlich Recht, daß es keine gesetzliche Grundlage zu geben scheint (!), daß ein CP-Betreiber die Gasprüfung nicht durchsetzen könne.
Aber....

... es gibt inzwischen einige, rechtkräftige Urteile, die den CP-Betreiber bei Schäden in eine Mithaftung genommen haben.
Die rechtliche Grundlage sind hier Sorgfalts- und Betriebspflichten.

Natürlich ist es absolut richtig anzuführen, daß der Betreiber der Gasanlage die Prüfung und Wartung durchzuführen hat.
Entsprechend ist der Betreiber auch im Sinne des §823 BGB verpflichtet für Schöden aufzukommen.

Doch leider kommt es regelmäßig zu Schäden durch nicht gewartete (oder verbastelte) Gasanlagen.
Wenn dann keine Privathaftpflicht im Hintergrund ist, lohnt es sich für den Geschädigten durchaus, den CP-Betreiber in eine Mithaftung zu nehmen.
Und dies sprechen die Gerichte inzwischen regelmäßig zu.

Begründung in den Urteilen ist es durchaus, daß der CP-Betreiber gerade bei Dauerstandwagen ein Prüfprotokoll einfordern müssen, um eine Gefahrenabwehr (und somit der Sorgfaltpflicht als Betreiber des CP) zu betreiben.
Es ist dem "Nachbarn" der Gefahrenquelle schließlich unmöglich, die ungewartete Gasanlage als Gefahrenquelle abzuwenden oder zu erkennen.
Dem CP-Betreiber ist dies über die Einforderung des Prüfprotokolls sehr wohl möglich.

Und die Gerichte kommen inzwischen jedesmal zu dem Schluß, daß es der Obliegenheit des CP-Betreibers liegt, nur Camper mit geprüften Gasanlagen auf dem Platz zuzulassen.
Tut er dies nicht, kommt es im Rechtsstreit zu einer Mitwirkung.
Also müsste er dem "Sünder" vom Platz verweisen...

Nur nochmals zur Klarstellung:
- der CP-Betreiber haftet nicht für die defekte Gasanlage, denn dafür ist er nicht verantwortlich.
- der CP-Betreiber haftet für einen Schaden durch eine nicht erfüllte Sorgfaltspflicht, so die Auslegung der Gerichte.
- Das führt zu einem Teilersatz des Schadens für den Geschädigten, der theoretisch beim Verursacher zurückgefordert werden kann.
- um diesem zu entgehen, fordern viele CP inzwischen die Gasprüfung und den Nachweis einer Haftpflicht.

Viele Grüße, Ohlie
Rumtreiber mit Dethleffs 560 SK "Camper Rallye" und Isabella Opus 300, gezogen von XC 90 V8

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18.12.2011, 08:25

Aktuell hoffen da wohl einige Dauercamper auf Fehmarn, dass sie gut und richtig versichert sind - Klick

Wertsachen mitnehmen ist ja über'n Winter kein Akt, für manche aber wohl trotzdem zu viel :roll: Nur gegen zerschnittene Vorzelte und aufgebrochene Wohnis hilft wohl nix :???: Dazu blöd, wenn man weit weg wohnt. Wie wohl die meisten Dauercamper hier oben. Frei nehmen, hunderte Kilometer fahren, und, und, ........


Gruß Peter
"Wir über uns!" Aktuelles, etwas von uns über das Ostseeferienland, Linkliste zu unseren Reise-, Camping- und Bastelberichten, ... drück den :arrow:
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17

19.12.2011, 20:35

Vorzelte ???

Aktuell hoffen da wohl einige Dauercamper auf Fehmarn, dass sie gut und richtig versichert sind - Klick

Wertsachen mitnehmen ist ja über'n Winter kein Akt, für manche aber wohl trotzdem zu viel :roll: Nur gegen zerschnittene Vorzelte und aufgebrochene Wohnis hilft wohl nix :???: Dazu blöd, wenn man weit weg wohnt. Wie wohl die meisten Dauercamper hier oben. Frei nehmen, hunderte Kilometer fahren, und, und, ........


Gruß Peter
Ähm, bin ich jetzt doof ? (KEINE ANTWORTEN BITTE !!!!)

Wieso sind die Vorzeltkaputt ? Wusste der, wie man einen Wohni aufbricht, aber nicht wie ein Reißverschluß zu öffnen ist ?

kopfschüttel, Ohlie
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18

19.12.2011, 22:56

Zitat

Wusste der, wie man einen Wohni aufbricht, aber nicht wie ein Reißverschluß zu öffnen ist ?


Plane aufschlitzen:
1/ ist leiser wie ein Reißverschluß öffnen
2/ ist schneller wie ein Reißverschluß öffnen
3/ klemmt oder hakt nie
4/ kann an die ungesehene Seite vom Vorzelt

:devil:
;-)
ievo

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19

20.12.2011, 06:24

Ähm, bin ich jetzt doof ? (KEINE ANTWORTEN BITTE !!!!)


Ich sag nix :devil: ;-)

1-4 kann man wohl ausschließen. Da ist im Winter i.d.R. niemand!


5/ Vorhängeschloss am Zipper - Das wird es sein!

Gern genommen und bringt ja sooooviel :klopf: Geht nur leider nach hinten los, wie man sieht.
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20

20.12.2011, 18:41

Ähm, bin ich jetzt doof ? (KEINE ANTWORTEN BITTE !!!!)


Ich sag nix :devil: ;-)
Ich wusste: auf Dich kann ich zählen :skal:

Ohlie
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